SKANDINAVIEN – Freie Fahrt im Mietfahrzeug 24
Reiseplanung
Die grossen Distanzen und die schwache Besiedlung in den nordischen Ländern sind dem öffentlichen Verkehr nicht förderlich.
Ein Mietfahrzeug ermöglicht die optimale Nordlandreise. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten und die einmalige Weite können Sie in nützlicher Frist nur auf unabhängigen Rädern entdecken. Staus sind selten, das Fahren ist nicht anstrengend. Mit Ausnahme von Südnorwegen (Passfahrten) können grössere Tagesstrecken zurückgelegt werden.
Einige Landwege in km
Basel – Nordkap 3500 km
Basel – Stockholm 1800 km
Basel – Kopenhagen 1150 km
Oslo – Nordkap 2200 km
Helsinki – Inari 1200 km
Kopenhagen – Stockholm 660 km
Oslo – Stockholm 530 km
Mit dem Mietwagen/-PKW sind Fahrten nach Russland und ins Baltikum nicht gestattet.
Nicht alle Motorhome/Camper Vermieter erlauben Fahrten ausserhalb Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland. Gewisse Vermieter erlauben die Fahrt nach Polen gar nicht, andere nur mit vorgängiger Erlaubnis und mit eventuellen Zusatzversicherungen.
Übernahme/Rückgabe von Mietfahrzeugen
Sie unterschreiben einen Vertrag mit der Vermietfirma. Mit Vertragsunterzeichnung sind Sie verantwortlich für das Fahrzeug. Die vereinbarten Zeiten für die Übernahme und die Rückgabe sind verbindlich. Der Vermieter hat das Recht, ein in Grösse und Ausstattung vergleichbares oder grösseres Fahrzeug bereitzustellen. Bei der Buchung von Motorhomes/Camper muss die genaue Anzahl Personen angegeben werden.
Rechnen Sie bei der Übernahme eines Motorhomes für die Instruktion und die Formalitäten 1–2 Stunden ein. Bevor es auf die Reise geht, bedarf es zudem eines gründlichen Checks, bei dem alle Handhabungen geprüft und selber ausgeführt werden sollen. In der Regel sind die mit Hightech bestückten Fahrzeuge in tadellosem Zustand. Falls Schäden und Mängel bei der Prüfung übersehen werden, könnten solche aber unterwegs oder bei der Rückgabe zu Unannehmlichkeiten führen. Eine Check-Liste erhalten Sie von uns mit den Reiseunterlagen.
Die Übernahme des Mietwagens benötigt weniger Zeit, aber auch hier bedarf es Ihrer vollen Aufmerksamkeit.
Schweizer Fahrausweise werden anerkannt. Für die Hinterlegung der Kaution benötigen Sie eine Kreditkarte. Bitte überprüfen Sie deren Verfalldatum und Limite.
Kasko-Versicherung
Bei allen Vermietern ist im Grundpreis eine Kasko-Versicherung mit Selbstbehalt inbegriffen (Ausnahme: Gewisse Vermieter haben keinen Selbstbehalt). Der Selbstbehalt kann je nach Vermieter mit einer fakultativen Zusatzversicherung reduziert oder aufgehoben werden.
Schäden
die grundsätzlich nicht oder nicht bei jedem Vermieter versicherbar sind. Beispiele: Schäden unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen und Suchtmitteln. Schäden durch unvorsichtiges Verhalten, Fehlverhalten oder Falscheinschätzung der Situation. Schäden an Scheinwerfern, Dach, Ölwanne und Unterseite des Fahrzeuges. Schäden an Windschutzscheibe resp.
Pneus (Ausnahmen gemäss fakultativen Zusatzversicherungen). Schäden im Innenraum. Verlust der Schlüssel. Schäden durch Tiere. Fahrten auf unbefestigten Strassen, wobei Steine an das Fahrgestell hochgeschleudert werden können. Schäden durch starke Windböen, Sand- oder Schneestürme. Abschleppkosten. Von November bis März sind (Frost-) Schäden am Wassersystem nicht gedeckt.
Massgebend ist immer der mit dem Vermieter abgeschlossene Vertrag.
Zusatzversicherung
Die Europäische Reiseversicherungs AG (ERV) bietet eine Selbstbehaltgarantie für Mietfahrzeuge an. Bei Schäden am Mietfahrzeug wird der in Rechnung gestellte Selbstbehalt der Kasko- und Diebstahl-Versicherung bis maximal
Fr. 10‘000.– pro Miete übernommen. Grundvoraussetzung für die Übernahme des Selbstbehalts ist, dass der Schaden durch die Fahrzeugversicherung des Vermieters anerkannt und übernommen wird (beachten Sie die unterschiedlichen Leistungen in der Grundversicherung des Vermieters).
Kosten für Abschleppdienste sowie Schäden an Reifen und Unterboden sind in der entsprechenden Versicherung nicht gedeckt. Ein allfälliger Selbstbehalt muss jeweils vor Ort bezahlt werden. Den Antrag auf Rückerstattung der Kosten reichen Sie nach Ihrer Rückkehr direkt bei der ERV ein.
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der ERV, die wir Ihnen zusammen mit Ihrer Versicherungspolice beim Versicherungsabschluss aushändigen.
In der Police müssen Hauptfahrer und Zusatzfahrer aufgeführt werden.
Preis pro Kalendertag
Personenwagen Fr. 9.–
4x4, Motorhomes, Camper und Vans Fr. 19.–
Falls Sie eine Jahresversicherung der ERV abgeschlossen haben, können Sie das Zusatzpaket "Road Trip" für einmalig Fr. 99.– pro Fahrzeug dazubuchen. Gültig für Mietwagen, Motorhome oder eigenes Fahrzeug. Die Selbstbehaltgarantie ist für eine Reisedauer von bis zu 31 Tagen abgedeckt.